Das Handwerker Magazin

Mehr Geld vom Staat: Förderung für die Energetische Sanierung steigt bei Wohnhäusern auf 25% und bei Nichtwohngebäuden auf 20%

Mit der neuen BEG EM winken jetzt noch höhere Fördergelder für die energetische Sanierung: Für Wohngebäude bedeutet das staatliche Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Einzelmaßnahme und für Nichtwohngebäude bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter. Foto: Maria Krasnova_Unsplash

Mehr Geld vom Staat: Förderung für die Energetische Sanierung steigt bei Wohnhäusern auf 25% und bei Nichtwohngebäuden auf 20%

Höhere Energieeffizienz, Behaglichkeit und Sicherheit – eine Gebäudesanierung lohnt sich dreifach. Schon einzelne energetische Maßnahmen, wie z.B. eine Dämmung von Dächern, Außenwänden und Geschossdecken, verbessern langfristig das Klima und die Haushaltskasse.

NRW. Um Hausbesitzer, Pächter und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell noch besser bei der Sanierung zu unterstützen, ging am 1. Januar 2021 die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start. Die BEG verbessert die Förderung von Einzelmaßmaßnahmen bei energetischen Sanierungen. Für Wohngebäude bedeutet das ab sofort staatliche Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme und für Nichtwohngebäude bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter.

Energieeffizienz rechnet sich – aber nur mit den richtigen Experten

Für die energetische Sanierung eines Gebäudes, dessen Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, können Antragstellende ab sofort einen Investitionszuschuss für entsprechende Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA: www.bafa.de) beantragen. Zu den förderfähigen energetischen Einzelmaßnahmen gehören eine energieeffiziente Anlagentechnik (Beheizung, Lüftung), die Erneuerung von Fenstern, Außentüren sowie Dämmmaßnahmen an Dächern, Außenwänden oder Geschossdecken, z.B. mit Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle). Dabei sind die technischen Mindestanforderungen an die jeweilige Einzelmaßnahme einzuhalten und nachzuweisen.

Ganz gleich, ob es sich bei der zu sanierenden Immobilie um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt – um im Rahmen der BEG EM von noch höheren staatlichen Zuschüssen zu profitieren, schalten Sie vor Maßnahmenbeginn unbedingt einen Energieeffizienz-Experten (www.energie-effizienz-experten.de) ein. Nur der Energieeffizienz-Experte kann die für Sie und Ihr Gebäude besten Maßnahmen ermitteln und anschließend die maximale Förderung dafür beantragen. Zusätzlicher Pluspunkt: Auch die verschiedenen Energieberater-Leistungen sind förderfähig.

WOHNHÄUSER: BIS ZU 15.000 EURO FÖRDERUNG MIT 5%-ISFP-BONUS ERHALTEN

Pro Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle winkt bei der energetischen Wohnhaussanierung ein Investitionszuschuss von 20 % – die förderfähige Investitionssumme ist dabei auf 60.000 Euro gedeckelt. Planen Sie zum Beispiel, das Dach Ihres Wohnhauses mit Mineralwolle zu dämmen, so können Sie sich dafür 20 % der Sanierungskosten – maximal 12.000 Euro – durch das BAFA erstatten lassen. Aber damit nicht genug: Diese hohen Fördersummen können Sie weiter aufstocken, wenn Sie die Maßnahme im Rahmen eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen. Mit dem 5%-iSFP-Bonus erhöht sich der Fördersatz auf insgesamt 25 % und damit 15.000 Euro.

Gut zu wissen ist auch, dass der Staat bereits für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans bis zu 80 % der Kosten übernimmt. Mithilfe des iSFP kann der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte die einzelnen Sanierungsmaßnahmen klug planen und sämtliche Förderoptionen ausloten. Dadurch erhalten Sie ab dem ersten Sanierungsschritt mehr Geld, insofern die entsprechende Einzelmaßnahme binnen 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird.

NICHTWOHNGEBÄUDE: PRO QUADRATMETER BIS ZU 200 EURO GESCHENKT

Bei der energetischen Gebäudesanierung von Nichtwohngebäuden werden Einzelmaßnahmen, bei förderfähigen Kosten von bis zu 1.000 Euro je m² Nettogrundfläche, mit 20 % Zuschuss gefördert. Das ergibt bis zu 200 Euro je Quadratmeter. Die förderfähige Investitionssumme ist dabei auf 15 Mio. Euro gedeckelt. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohngebäuden, beispielsweise eine Außenwanddämmung aus Mineralwolle, können Sie sich somit bis zu 3 Mio. Euro erstatten lassen.

Eine Dämmung aus Mineralwolle senkt nicht nur den Energieverbrauch eines Hauses

Noch mehr Geld sparen Sie langfristig durch die minimierten Energie- und Betriebskosten Ihres sanierten Hauses. Aber nicht nur der finanzielle Aspekt spricht für eine energetische Gebäudesanierung. Darüber hinaus erzielen Sie, insbesondere durch geeignete Dämmmaßnahmen, einen Werterhalt oder sogar eine Wertsteigerung der Immobilie.

Eine mit Mineralwolle gedämmte Gebäudehülle verbessert den Komfort spürbar und erhöht die Sicherheit und Gesundheit in Wohn- und Arbeitsräumen langfristig. Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. (FMI), sagt:

„Mineralwolle schafft ideale Raumtemperaturen zu jeder Jahreszeit. Außerdem sichern Sie mit einer Dämmung aus nichtbrennbarer Mineralwolle sich und Ihre Immobilie vor Brandgefahren. Auch der Schallschutz ist inbegriffen. Und: Da Mineralwolle einen sehr langen Lebenszyklus hat, wird eine Dämmung aus Glas- oder Steinwolle Ihr Haus viele Jahrzehnte nachhaltig schützen.“

Anzeige

Anzeige

Folgen Sie unseren sozialen Medien
Weitere News

Bauausschuss berät über Sanierung des Friedhofsgebäudes in Hülsdonk

MOERS. Die Neubauplanung auf dem Friedhof Hülsdonk ist Thema …

Weiter lesen
Anzeige

Hier finden Sie weitere interessante Beiträge

Offene Sprechstunde zum Thema ‚Energieeffizientes Bauen und Wohnen‘

MOERS. (pst) Steigende Energiepreise, begrenzte Ressourcen und Klimaschutz: Die Gründe, Energie sparsam und effizient einzusetzen, sind vielfältig. Darum bietet das Klimabündnis der Kommunen im Kreis …

Weiter lesen →

Bescheide über Grundbesitzabgaben

HÜNXE. Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023 werden voraussichtlich ab Freitag, dem 13. Januar 2023 verschickt.Gemäß Ratsbeschluss vom 14.12.2022 bleiben die Abfallgebühren …

Weiter lesen →

Wie Geschäftsführer von Handwerksbetrieben sich und ihren Mitarbeitern in Zeiten von Inflation mehr Nettogehalt auszahlen und trotzdem sparen

Unbezahlte WERBUNG NRW. Was jeden Geschäftsführer brennend interessieren dürfte, ist die Tatsache, dass er am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto erhalten kann, wenn …

Weiter lesen →

Herbstgutachten der Handwerkskammer Düsseldorf: Inflations- und Energiekrise trifft das Handwerk massiv

Geschäftsklima bricht um 20 Punkte ein – Negative Erwartungen an Wintermonate drücken NRW. Die aktuelle Krise trifft das Handwerk im Kammerbezirk Düsseldorf massiv. Nach den …

Weiter lesen →

Vollsperrung Aapweg im Baustellenbereich L1/WDK

HÜNXE. Wie der Landesbetrieb Straßen NRW soeben mitteilte, muss der Aapweg im Bereich der Brückenbaustelle mehrfach komplett gesperrt werden. Die erste Sperrung erfolgt vom 20.04.2022 …

Weiter lesen →

Endlich wieder Direktkontakt zwischen Lehrstellensuchenden und Anbietern:

6. Azubi-Speeddating in der Handwerkskammeram 4. April 2022 in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr DÜSSELDORF. Zehn Minuten haben junge Leute Zeit, sich im …

Weiter lesen →